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Einreichung beim Finanzamt

Drei Wege — Sie entscheiden.

1. PDF für den Steuerberater

Nach der Freischaltung des Steuerjahres laden Sie die Zusammenfassung als PDF herunter (unter „Meine Erklärungen“) und geben sie Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

2. Selbst über ELSTER einreichen — Anleitung nach der Anmeldung

Welche Anlagen Sie öffnen, welche Werte wohin gehören und worauf die Plausibilitätsprüfung achtet — diese Übertragungsanleitung ist Teil der Leistung und steht nach der kostenlosen Anmeldung bereit.

Kostenlos — die Schätzung oben bleibt ohne Anmeldung nutzbar.

3. Übermittlung uns überlassen (Vollmacht)

noch nicht verfügbar

Mit „Plus“ bereiten wir die technische Übermittlung an das Finanzamt vor. Sie erteilen dazu je Einreichung eine Vollmacht und bestätigen die Angaben. Den Steuerbescheid und einen etwaigen Einspruch bearbeiten Sie selbst — dafür ist keine Steuerberatung enthalten.

Hinweis: Die direkte elektronische Übermittlung (ERiC) wird nach Abschluss der Registrierung beim Finanzamt und rechtlicher Prüfung aktiviert.

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